Lehrerblätter history menue Letztmalig dran rumgefummelt: 19.01.10 22:45:37
Unterrichtsziele, -inhalte und Methoden stehen in Wechselwirkung zueinander. Ziele, Inhalte, Prinzipien und Methoden ordnen sich in das Gesamtkonzept der gymnasialen Bildung ein. Ziele regulieren die Zweckmäßigkeit unterrichtsmethodischer Entscheidungen. Sie bilden eine sprachlich artikulierte Vorstellung über die durch den Unterricht zu bewirkenden Verhaltensänderungen eines Lernenden.

Unterrichtsziele repräsentieren sich in:

  • Wissen
  • Können
  • Beherrschen
  • Erleben
  • Begreifen
  • Verstehen

Unterrichtsziele gliedern sich in:

  • Richtziele (höchste Abstraktion)
  • Grobziel
  • Feinziele (schließt eine größere Reihe von Alternativen aus)

nach Dr. Sigrid Schubert, Chemnitz im Mai 1995

Taxonomie (v. griech. táxis „Ordnung“, -nómos „Gesetz“) ist primär die sprachwissenschaftliche Klassifikation aller Gegenstände (Entitäten) und Ereignisse in begriffliche Taxa (Sing.: Taxon) (Gruppen) bzw. in Kategorien. Anthropologische Untersuchungen zeigen, dass Taxonomien in örtliche, kulturelle und soziale Systeme eingebettet sind und verschiedenen sozialen Zwecken dienen. Eine der bekanntesten und einflussreichsten Studien von Laien-Taxonomien (folk taxonomies) ist Émile Durkheims The Elementary Forms of Religious Life.
Naturwissenschaftliche Disziplinen verwenden den Begriff der Taxonomie allgemein für eine in der Regel hierarchische Klassifikation (Klassen, Unterklassen usw.). In der Biologie erfolgt diese Einteilung traditionell in einen bestimmten Rang einer Systematik, wie Art, Gattung oder Familie und dies insbesondere bei Organismen.

1. Belehrungen
2. Affektive Ziele - Bloom'sche Taxonomie
3. Psychomotorische Lernziele
4. Beiträge der Informatik zur Bildung
5. Zielbereiche des Informatikunterrichts
6. Daraus resultierende Unterrichtsplanungen
7. Verwandte Themen

Informatikunterricht

pics/lehrerblaetter_logo.gif

Lehrerblätter - das Logo

begrenzt verwendbar - selbst aufpassen, ab welcher Stelle es Blödsinn wird ;-)

Wissen für Fortgeschrittene


1. Belehrungen history menue scroll up
Kognition (lat. cognoscere: „erkennen“) ist die von einem verhaltenssteuernden Subsystem (bei höher entwickelten Lebewesen das Gehirn) ausgeführte Informationsumgestaltung.
Kognition ist ein uneinheitlich verwendeter Begriff, mit dem auf die Informationsverarbeitung von Menschen und anderen Systemen Bezug genommen wird. Oft ist mit „Kognition“ das Denken in einem umfassenden Sinne gemeint. Auch wenn viele kognitive Prozesse im Menschen bewusst sind, haben „Kognition“ und „Bewusstsein“ nicht die gleiche Bedeutung. So können bestimmte Prozesse im Menschen unbewusst und dennoch kognitiv sein, ein Beispiel hierfür ist das unbewusste Lernen.
Zu den kognitiven Fähigkeiten eines Menschen zählen zum Beispiel die Aufmerksamkeit, die Erinnerung, das Lernen, die Kreativität, das Planen, die Orientierung, die Imagination, die Argumentation, die Introspektion, der Wille, das Glauben und einige mehr. Kognitive Fähigkeiten werden von verschiedenen Wissenschaften, wie der Psychiatrie, der Psychologie, der Philosophie, der Neurowissenschaft und der künstlichen Intelligenz untersucht. Die wissenschaftliche Erforschung der Kognition wird unter dem Begriff der Kognitionswissenschaft zusammengefasst.
Hygienisches Verhalten und Verhütung von Erkältungen

Gesunde Lebensformen und hygienische Verhaltensweisen

  • Körperhygiene dient vor allem einem vorbeugenden Gesundheitsschutz, um die physische und psychische Leistungsfähigkeit des Menschen zu fördern
  • aktive und positive Einstellung zu einer physischen und psychischen Leistungssteigerung
  • regelmäßige Körperpflege, einschließlich Zahn- und Mundpflege
  • Auswahl sauberer und den Witterungsbedingungen angemessener Bekleidung
  • vor Einnahme jeder Mahlzeit und nach der Toilettenbenutzung Hände -waschen
  • Schultoiletten sind weder Aufenthaltsräume noch Raucherinseln
  • Auswahl zweckmäßiger Bekleidung im Unterrichtsraum, beim Sport und bei der Wanderung
  • ausreichende und wirkungsvolle Erholung, regelmäßige Entspannung
  • gesunde Ernährung
    • Vollwertigkeit der Nahrung
    • Einhaltung lebensmittelliygienischer Normative
    • Vermeidung von Überernährung und Übergewicht
  • Vermeidung von Alkohol und anderen Drogen
  • Vermeidung des Rauchens, ganz besonders im jugendlichen Alter

Verhütung von Erkältungskrankheiten

  • in grippeintensiven Zeiten Begrüßung durch Händegeben vermeiden
  • vitaminreiche Nahrung aufnehmen, um die Körperabwehrkräfte zu erhöhen
  • persönliche Hygiene wie Kaltwaschen und Schlafen bei geöffnetem Fenster einhalten
  • Abhärtung kann auch durch längeren Aufenthalt im Freien erreicht werden
Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen

Einteilung der pyrotechnischen Erzeugnisse

  • Feuerwerksspielwaren (Klasse 1), z.B. Tischfeuerwerk, Knallbonbons Abgabe ohne Einschränkungen
  • Kleinfeuerwerk (Klasse 11), z.B. Stabraketen, Blitzknaller Abgabe nicht an Personen unter 18 Jahre .

Verhaltensregeln:

  • die Benutzung von Kleinfeuerwerk ist vom 2.1. bis 30.12. jedes Jahres verboten
  • Anwendungsvorschriften für Kleinfeuerwerk genau durchlesen, beachten und einhalten
  • gezündete Feuerwerkskörper nicht auf Personen richten oder werfen
  • Windrichtung beim Zünden von Feuerwerkskörpern beachten
  • gezündete Feuerwerkskörper nicht auf brennbare Körper richten (Schilfdächer, Strohmieten)
  • verspätetes Werfen von Knallkörpern. ist verboten, es gefährdet andere und den Werfer selbst
  • Versager sind in Wasser oder Schnee zu tauchen und dürfen nicht mehr benutzt werden
  • die Selbstherstellung von Feuerwerkskörpern sowie deren 'Verwendung sind verboten und werden strafrechtlich verfolgt
Verhalten bei Gefahren im Winter

Verhalten im Winter

  • bei Schnee- und Eisglätte besonders vorsichtig und rücksichtsvoll im Straßenverkehr sein
  • keine Schneebälle auf andere Personen werfen (Gefahr der Augenverletzung) auf Gehwegen und Fahrbahnen keine Schlitterbahnen anlegen
  • Eisflächen nur betreten, wenn diese von den örtlichen Behörden freigegeben wurden
  • das Befahren von Eisflächen mit Fahrzeugen ist verboten (Ausnahme: Schlitten)
  • wer zum Angeln Löcher in das Eis schlägt, hat diese mit Gegenständen (Strauchwerk oder Stangen) so zu kennzeichnen, dass sie die Eisfläche um 40 cm überragen

Besondere Gefahrenpunkte auf dem Eis

  • meide auf dem Eis Mündungen von Industrieabwässern, Schleusen und Wehre
  • halte genügend Abstand von aufgebrochenen Fahrrinnen und Schiffsanlegestellen
  • meide Schilfgebiete und Waken (schwach zugefrorene Stellen im stabilen Eis)
  • meide Eisflächen nach einsetzendem Tauwetter

Rettung bei Eiseinbruch

  • nie direkt bis an den Rand der Einbruchstelle vorgehen
  • dem Verunglückten eine Leine oder Aste, Stangen bzw. ein Brett zum festen Halt zuschieben
  • ein Retter kann sich auf Brettern oder einer Leiter der Einbruchstelle nähern
  • nach der Rettung den Verunglückten warm halten, heißen Tee reichen, für ärztl. Hilfe sorgen
Schutz der Natur

Naturschutz

  • jeder muss sich so verhalten, dass Natur und Landschaft nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden
  • Teile von Natur und Landschaft können rechtlich erklärt werden zum:
    • Naturschutzgebiet
    • Landschaftsschutzgebiet - Naturdenkmal
    • geschützter Landschaftsbestandteil
  • in diesen Bereichen sind alle Handlungen verboten, die zur Veränderung, Beschädigung oder Zerstörung des Gebietes oder einzelner Bestandteile führen können

Schutz wild wachsender Pflanzen und wildlebender Tiere

  • wild wachsende Pflanzen dürfen nicht ohne vernünftigen Grund aus der Natur entnommen oder in der Natur vernichtet werden
  • wildlebende Tiere dürfen nicht beunruhigt, gefangen, verletzt oder getötet werden
  • gebietsfremde Tiere dürfen nicht in freier Natur ausgesetzt werden
  • Bäume, Gebüsch und Ufervegetation dürfen vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres nicht gefällt, gerodet oder abgeschnitten werden
  • Besonders geschützte Pflanzen und Tiere
  • bestimmte Arten wild wachsender Pflanzen und wildlebender Tiere werden wegen ihrer Seltenheit der Bedrohung des Bestandes oder ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt gesetzlich besonders geschützt
  • Pflanzen: z.B. Schwertlilien, Bärlappgewächse, weiße und gelbe Seerosen, Primeln und Schlüsselblumen, Rautenfarne, Grasnelken, Enzianarten und Orchideen - hier dürfen weder Teile noch ganze Pflanzen entfernt oder beschädigt werden
  • Tiere: z.B. alle heimischen nicht jagdbaren Säugetiere und Vögel, europäische Reptilien und Amphibien, Libellen, Laufkäfer, Bienen, Hummeln, Hornissen, Großmuscheln - diesen Tieren darf nicht nachgestellt werden, sie dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet oder in ihren Entwicklungsformen (Eier, Larven, Puppen) beschädigt werden

Giftige Pflanzest und Pilze

  • unbekannte Pflanzen oder Pflanzenteile nicht berühren oder essen, da sie giftig sein können
  • die toxische Menge ist abhängig von der gegessenen Menge und dem Reifegrad der Früchte
  • sehr giftige Bäume, Sträucher: z.B. Sadebaum, Seidelbast, Lebensbaum, Goldregen, Eibe
  • sehr giftige Zwergsträucher, Stauden und Kräuter:: z.B. Eisenhut, Hundspetersilie, Aronstab, Tollkirsche, Herbstzeitlose, Christrose, Schierli. Fingerhut, Bilsenkraut, Tabak, Maiglöckchen, roter Fingerhut
  • giftige Zimmerpflanzen: z.B. Dieffenbachia (Herzpflanze), 'Weihnachtsstern
  • stark giftige Pilze: z.B. grüner und weißer Knollenblätterpilz, Frühjahrsmorchel, Pantherpilz, Fliegenpilz, Satanspilz, Krempling, Kartoffelboviste
Verhalten beim Baden

Aufsichtspflicht

  • Schüler dürfen bei Schulwanderungen oder Schulfahrten am Wassersport (Baden, Schwimmen, Rudern, Paddeln, Segeln, Surfen) teilnehmen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern (Anlage 4) und eine qualifizierte Aufsicht vorliegen
  • der Lehrer muss im Besitz einer gültigen Rettungsschwimmerqualifikation sein
  • liegt diese nicht vor, so muss zur Mitaufsicht ein Rettungsschwimmer herangezogen werden
  • der Lehrer hat sich vor dem Baden über örtliche Besonderheiten des Gewässers, Rettungsmittel und die jeweilige Badeordnung eingehend zu unterrichten
  • vor dem Baden sind die Schüler über Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen zu belehren
  • Baden ist nur in öffentlichen Badeanstalten (Schwimmbäder, bewachte Badestellen. zulässig)
  • der Nichtschwimmerbereich muss klar erkennbar sein, fehlt die Abgrenzung, dürfen Nichtschwimmer nicht ins Wasser
  • Fluss- und Kanalschwimmen sind grundsätzlich verboten
  • Schwimmen im Meer ist nur an bewachten Stränden innerhalb der Markierung erlaubt
  • nur in kleinen, überschaubaren Gruppen baden (10 - 15 Schüler)

Verhaltensregeln

  • das Baden und Schwimmen ist untersagt, wenn Gefahr für Gesundheit und Leben besteht (z.B. beim Signal "Badeverbot", bei Gewitter, starkem Wind, schlechter Sicht und Dunkelheit, bei Anzeichen einer Erkrankung, innerhalb einer Stunde nach der Hauptmahlzeit, nach starker Erhitzung oder Anstrengung)
  • die Anweisungen des Lehrers sind gewissenhaft einzuhalten
  • nur innerhalb des abgegrenzten Badebereichs baden oder schwimmen
  • nur von freigegebenen Sprunganlagen ins Wasser springen, wenn die Wasserfläche frei ist
  • Sprungbereich von Sprungtürmen nicht unterschwimmen
  • andere Schüler nicht unter die Wasseroberfläche tauchen
  • nicht ohne Grund um Hilfe rufen
  • nicht mit einem Kopfsprung in unbekannte Gewässer tauchen

Verhalten an oder auf dem Wasser

  • nicht von Brücken oder wasserbaulichen Anlagen springen
  • abgegrenzte Badestellen nicht mit Booten befahren
  • nicht an Schleusen, Wehren, in Talsperren, Steinbrüchen und stillgelegten Tagebauen baden
  • nicht auf Luftmatratzen im Fahrwasser der Schifffahrt treiben lassen
  • Gewässer nur mit betriebs- und verkehrssicheren Booten befahren
  • Motor- und Segelboote dürfen nur von Personen über 16 Jahre mit Befähigungsnachweis geführt werden

Verhalten bei einem Badeunfall

  • jeder ist beim Erkennen einer Unfallsituation verpflichtet erste Hilfe zu leisten
  • Bergung von Personen geht vor Bergung von Sachgütern
  • Verunglückten warm lagern, Atmung, und Herzkreislauf überprüfen
  • bei Ausfall der Herz- und Atmungsfunktion Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten
  • für schnellstmögliche ärztliche Hilfe sorgen
  Verhalten bei Gewitter

Gefahr durch Gewitter

  • im Blitz können Spannungen von 100 000 000 V und Ströme von 100 000 A auftreten, die für den Menschen tödlich sind
  • ein Gewitter ist gefährlich nah, wem zwischen Blitz und Donner weniger als 10 s liegen
  • meide erhöhte Punkte (einzelne Bäume, Leitungstmasten, Mauern, Metallzäune, Berge aus Metallschrott), da sie blitzschlaggefährdet sind
  • mindestens 10 m entfernt von Felswänden und Wasserläufen aufhalten
  • bei Gewitter nicht baden gehen oder mit dem Boot fahren
  • Zelte bilden nur einen Schutz, sofern Zeltstangen und -streben aus Metall sind und guten Kontakt zum Erdreich haben

Schutz vor Gewitter

  • möglichst Schutz in einem Haus oder einer Schutzhütte suchen
  • sehr guten Schutz bieten auch Fahrzeuge und Wohnwagen (Karosserie nicht berühren!)
  • in freier Natur in Vertiefungen (Gräben, Mulden, Senken) mit geschlossenen Füßen hinhocken (nicht hinlegen oder hinsetzen)
  • Radfahrer und Motorradfahrer mindestens 10 m entfernt vom Fahrzeug hinhocken 16.3 Erste Hilfe bei Blitzschlag
  • durch Blitzschlag Verunglückte können ohne Gefahr berührt werden
  • Verletzten bequem und flach lagern, nicht aufrichten lassen
  • Puls und Atmung kontrollieren, eventuell Wiederbelebungsmaßnahmen (Atemspende und Herzmassage) durch ausgebildeten Helfer durchführen
  • Brandwunden steril abdecken, für schnellstmögliche ärztliche Hilfe sorgen
Verhalten bei Tollwutgefahr

Allgemeines

  • Tollwut ist eine akute Virusinfektion des Nervensystems, die schnell tödlich verlaufen kann
  • Hauptverbreiter ist der Fuchs, von dem das Virus im Speichel durch Biss oder Lecken einer offenen Wunde auf andere Tiere oder den Menschen übertragen wird
  • wenn wilde Tiere zahm oder zahme Tiere wild reagieren, könnte Tollwutgefahr bestehen

Verhaltensregeln

  • keine Wildtiere berühren oder sie aus falschem Mitleid pflegen
  • im Wald gefundene Tierkadaver nicht anfassen
  • durch toll-wutverdächtige Tiere verletzte Personen müssen sofort dem Arzt vorgestellt werden
  • tritt ein Tollwutfall auf, werden im betroffenen Gebiet Weisungen zur Tilgung der Seuche erlassen (z.B. sichere Verwahrung der Haustiere in diesem Bereich)
Verhalten im Umgang mit Drogen, Alkohol u. a.

Typische Drogen

  • legale Drogen: Alkohol, Nikotin, Medikamente, Lösungsmittel
  • illegale Drogen: Cannabis, Ecstasy, Halluzinogene, Heroin, Kokain
  • Sucht: unabweisbares Verlangen nach einem bestimmten Erlebniszustand
  • jeder Konsum von Drogen erhöht das Risiko, eine Sucht zu entwickeln
  • illegale Drogen sind teuer und müssen meist durch Straftaten finanziert werden (Teufelskreis)
  • Risiken beim Drogenkonsum können Angstzustände, Wahnvorstellungen, Organschäden, Atemnot, Nerven- und Gehirnschäden, Krebserkrankungen und Herzversagen sein
  • deshalb Hände weg von allen illegalen Drogen und meide auch die legalen Drogen

Drogenabhängige in Deutschland

  • illegale Drogen: in Deutschland 120 000 Personen, in M-V ca. 200 Personen
  • Nikotin: in Deutschland 19 Mill. Personen (davon 6 Mill. süchtig) in Mecklenburg-Vorpommern ca. 740 000 Personen
  • Alkohol: in Deutschland 2,5 Mill. Personen (davon 30"'o Frauen, 10%Jugendliche) in Mecklenburg-Vorpommern ca. 90 000 Personen
  • Medikamente: in Deutschland 1,2 Mill. Personen (davon 70 % Frauen) in Mecklenburg-Vorpommern ca. 10 000 Personen

Suchtvorbeugung

 


2. Affektive Ziele history menue scroll up
Mit Affekt ist eine Gemütserregung („occuring emotion“; etwas, was einem passiert)[1] gemeint, die eine Ausdrucksdimension, eine körperliche Dimension und eine motivationale Dimension hat. Ein Lächeln ist beispielsweise ein Ausdruck für den Affekt Sympathie, Erröten ist im körperlichen Bereich bezeichnend für den Affekt Scham und die Bereitschaft, mit der Faust auf den Tisch zu hauen, ist eine charakteristische Motivation aus dem Affekt Zorn heraus. [2]
Affekt ist eine besondere Qualität von Gemütsbewegung, deren definierende Merkmale eine relative Quantität (in Relation zur Grundstimmung) und die Akzidenz der Erregung sind. Seine jeweilige Benennung (z. B. Eifersucht, Trauer, Neugier usw.) erhält der Affekt von der Emotion, die er in Gang bringt und der er sprachlich zugeordnet wird. So kann z. B. Eifersucht nicht nur in Gestalt des Affektes auftreten, sondern auch als Gefühl, als Zwangsgedanke, als Motiv usw. Aus dem Kontext der sprachlichen Verwendung (z. B.: rasende Eifersucht) geht dann hervor, ob Affekt oder eine andere Qualität von Gemütsbewegung gemeint ist. Affektiv (syn. emotional) wird somit ein Verhalten genannt, das überwiegend von der Gemütserregung und weniger von kognitiven Prozessen bestimmt wird.
Seit dem 16. Jhrd.[3] bis zur Gegenwart[4] wird Affekt als heftige Gemütsbewegung bezeichnet. Diese Festlegung auf heftig als definierendes Merkmal wird von der Psychologie nicht einhellig geteilt. Gegenwärtig wird hier der Begriff Emotion für einen derartigen Affekt bevorzugt.
 

3. Psychomotorische Lernziele history menue scroll up
Psychische Vorgänge, wie z. B. Emotionalität oder Konzentration, aber auch die individuelle Persönlichkeitsanlage beeinflussen das spontane Bewegungsspiel. Diese kausale Verknüpfung wird Psychomotorik genannt. - Im nachfolgenden Artikel steht der Begriff für ein ganzheitliches und entwicklungsorientiertes Konzept, das Wahrnehmung und Bewegung gleichermaßen fördert.
psychomotorische Lernziele - was man kann - wie wird Wissen in Handlung umgesetzt

4. Beiträge der Informatik zur Bildung history menue scroll up
  • Schaffung von qualifizierten Arbeitskräften.
  • Sozialisation der Individuen unter dem gewünschten gesellschaftspolitischen Ziel bei Weitergabe des kulturellen Erbes.
  • Selbstverwiklichung des Einzelnen im beruflichen und privaten Bereich
    • nicht nur Unterricht im Erlernen einer Programmiersprache und Programmieren.
    • nicht ausschließliche Beschränkung auf die Algorithmik
    • keine Übersichtsreferate über die vielen Aspekte
  • Wesentlich für den Bildungsbeitrag von heute:
    • Befähigung zum Umgang mit dem Computer (Allgemeinbildung - ITG).
    • Informatik (erweiterte informatische Bildung)
    • Ziele und Inhalte des Informatikunterrichts - Inhalte leiten sich aus den Zielen ab - frei vom aktuellen Stand der Hard- und Software!!!
   

Rollen, in welchen der Schüler Informatik "erlebt"

Zielbereiche des Informatikunterrichts


5. Zielbereiche des Informatikunterrichts history menue scroll up
„Uns muss klar sein, dass der Schüler mit unbestimmten (teilweise völlig falschen) Vorstellungen den Informatikunterricht aufnimmt. Deshalb muss es ein strategisches Ziel sein, diese Vorstellungen zu korrigieren und dem Schüler die 'Wissenschaft Informatik' nahezubringen, bestehende Ansichten und Leitbilder durch das algorithmische Prinzip dieser Wissenschaft zu ersetzen und so den Schüler befähigen, seinen (aber eben einen qualitativ höheren) Zugang zur informationsverarbeitenden Technik zu finden! Es ist nicht damit zu rechnen, dass diese innerhalb eines kurzen Zeitraumes eintritt.“

Rost, am 03.11. 2008

„Viel Denken, nicht viel Wissen soll man pflegen.“

Demokrit, griech. Philosoph, geb. um 460 v. Chr. Todesdatum unbekannt 

 
 

6. Daraus resultierende Unterrichtsplanungen history menue scroll up
Basis der Arbeit sind die gültigen Lehrpläne sowie die für das jeweilige Fach verabschiedeten EPA's. Dazu kommen, wie das auch das Fach Mathematik angedacht hat, die Bildungsstandards - in diesem besonderen Falle für das Fach Informatik hinzu.
... und da diese Komponenten die Basis unserer Unterrichtsarbeit bilden, hier nochmals alles in der Übersicht:

der Lehrplan Informatik/Gymnasien in Sachsen aus dem Schuljahr 2004/05 gibt's hier mit 165 KByte als .ZIP-Archiv und  Lehrpläne  zum direkten   Lesen  - mit Stand: 15.9.07

  • die EPA hier mit 725 KByte als ZIP-Archiv und zum direkten Lesen (dann allerdings mit 1,235 MByte) als .PDF-Datei

7. Verwandte Themen history menue scroll up

Wo fängt man hier an, geschweige denn davon zu reden, wo man aufhört. Läuft doch in diesem Punkt die gesamt Informatik und die Problemklasse Computer zusammen. Aber merke: Informatik ist nicht gleich Computer - dies als goldenen Worte aller derjenigen, die da meine, weil sie gerne etwas mit Computern machen, seien sie die geborenen Informatiker.
Bereich Pädagogik

Schulrechtliche Bestimmungen in Sachsen - Belehrungen und Hinweis auf gültige Verordnungen

Bildungsstndort Deutschland

Leitlinien und Prinzipien des Informatikunterrichts

Paradigmen des Informatikunterrichts

Pädagogik, Fachdidaktik sowie Methodik der Informatik

Medienkompetenz oder informatische Bildung

Bewertung und Zensierung

 fächerverbindender Unterricht

Informatik-Projekte am Gymnasium Flöha

der Pitko

Informatikprüfung

 



zur Hauptseite
© Samuel-von-Pufendorf-Gymnasium Flöha © Frank Rost am 6. November 2008

... dieser Text wurde nach den Regeln irgendeiner Rechtschreibreform verfasst - ich hab' irgendwann einmal beschlossen, an diesem Zirkus nicht mehr teilzunehmen ;-)

„Dieses Land braucht eine Steuerreform, dieses Land braucht eine Rentenreform - wir schreiben Schiffahrt mit drei „f“!“

Diddi Hallervorden, dt. Komiker und Kabarettist

Diese Seite wurde ohne Zusatz irgendwelcher Konversationsstoffe erstellt ;-)