11.2. Urheberschutzrecht history menue Letztmalig dran rumgefummelt: 29.12.10 16:34:38

Allein mit dem Logo habe ich versucht auszudrücken, worum es eigentlich geht beim Urheberschutzrecht: jeder weiß eigentlich genau, was er nicht darf - und fast jeder tut es trotzdem. Interessant ist auch die Beobachtung, dass bei Schülerprojekten richtig Arbeit darauf verwendet wird, dass andere das "Gedachte" nicht auch nutzen können.
1. Urheberschutzrecht
2. Urheberschutzrecht mal ganz praktisch
3. ... und wie würden Sie entscheiden? Fallbeispiele zum Urheberschutzrecht
4. Verwandte Themen

die Informatikseiten

Logo für das Urheberschutzrecht

begrenzt verwendbar - selbst aufpassen, ab welcher Stelle es Blödsinn wird ;-)

Basiswissen der Informatik

Wissen für Fortgeschrittene der Informatik

Quellen:
... dass dieses recht mitunter von den einfordernden Stellen doch recht grotesk ausgelegt wird, hat mich zum Einsatz des oben montierten Logos bewogen - und das hat mit dem 29.12.2010 ganz aktuelle Bezüge


1. Urheberschutzrecht history menue scroll up

Weil keiner weiß, was man mit Daten heutzutage anfangen kann, schreibt jeder unbedarfte Blogs und veröffentlicht extrem sensible Informationen, aus welchen sich zwischenzeitlich Arbeitgeber ganz einfach, offiziell und überall sowie auch relativ "ewig" ein Bild von nahezu jeder Person machen können. Das Internet vergisst nicht!!!

zum Urhebrschutzgesetz

 

1. Übung zum Konvertieren sowie Berechnen von Zahlen

 

2. Übung zum Konvertieren sowie Berechnen von Zahlen


2. Urheberschutzrecht mal ganz praktisch history menue scroll up

Daten, nichts als Daten in unserer Welt - und es ist nun einmal Tatsache: wenn ich die Welt exakt beschreiben will, benötige ich eine dazu hinreichende Menge an selbigen. Steht sie nicht exakt und/oder in genügender Menge zur Verfügung, so wird unsere Beschreibung der Welt ungenauer.
 


3. ... und wie würden Sie entscheiden? - Fallbeispiele zum Urheberrecht history menue scroll up
So geschehen in einem Workshop anlässlich der

 

Datentypen

Der Schulbibliothek-Fall

Dem Lehrer L, der die für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler eingerichtete Leihbibliothek betreut, fällt bei einer Revision auf, dass in einem Buch mehrere Seiten fehlen und dass ein älteres Buch nicht mehr auffindbar ist. Für einen solchen Fall hatte er von besonders wertvollen Büchern Fotokopien angefertigt und im Keller beiseite gelegt. Darf L die fehlenden Seiten und auch das fehlende Buch durch die Kopien ersetzen, selbst wenn beide Bücher über den Buchhandel nachgekauft werden können?

NEIN

JA NEIN

Der Übungstexte-Fall

Deutschlehrerin D fertigt von einem Leitartikel aus einer Tageszeitung für die 24 Schülerinnen und Schüler ihrer Klasse sowie sich selbst 25 Fotokopien an, um anhand dieses Textes rhetorische Stilmittel zu besprechen. Für eine weitere Unterrichtsstunde zu diesem Thema tippt sie am Computer Auszüge (insgesamt zwei Seiten DIN A4) aus einem als Buch veröffentlichten längeren Essay ab und übernimmt die Passagen in ein Arbeitsblatt, das sie 25-mal ausdruckt und in der Klasse austeilt. Ist dies zulässig?

JA

Der MP3-Fall

Der Musiklehrer M hat eine umfangreiche private Sammlung von Schallplatten und (nicht kopiergeschützten) CDs, die er für seinen Leistungskurs Musik nutzen möchte. Er speichert einige Lieder sowie kurze Ausschnitte aus Konzerten, Symphonien und Opern im Format MP3 auf dem schulischen Intranet-Server ab, wobei er in den MP3Dateien (das heißt in den 1D3-Tags) die Quelle angibt. Während einer Unterrichtsstunde im schuleigenen Computerraum, in der die Schülerinnen und Schüler die Musikbeispiele analysieren sollen, gibt er die Dateien zum Online-Zugriff durch die Kursmitglieder frei, sodass diese die Musikbeispiele individuell abspielen können. Weil M die Dateien in ein nur mit einem Passwort zugänglichen Verzeichnis abgelegt hat und er das Passwort nur seinem Leistungskurs mitteilt, können andere Lehrkräfte und Schüler die Musik nicht abrufen.

NEIN

Der Schulkonzert-Fall

Musiklehrerin M veranstaltet mit dem Schulorchester der S-Schule eine Aufführung von Werken der Komponisten Karl Orff und Benjamin Britten. An der Aufführung wirken Schülerinnen und Schüler der S-Schule sowie M selbst mit. Als Zuhörer sind Schülerinnen und Schüler der S-Schule sowie deren Angehörige zugelassen, der Eintritt ist kostenlos. Kann M das Schulkonzert veranstalten, ohne dass sie von der GEMA Aufführungsrechte erwerben muss?

JA

Der Spielfilm-Fall

Der Geschichtslehrer G. möchte seiner Klasse zum Thema Holocaust den Film "Schindlers Liste" von Steven Spielberg zeigen. G. hatte den Film bei der Erstausstrahlung im deutschen Fernsehen aus privatem Interesse auf VHS-Kassette aufgezeichnet. Außerdem hat ihm seine Kollegin K. die den Film privat als Kauf-DVD erworben hat, angeboten, ihm die DVD auszuleihen. G. überlegt nun, ob er sich angesichts dieser Alternativen den Film unbedingt aus dem örtlichen Medienzentrum, das Filme speziell für die Verwendung an Schulen anbietet, besorgen muss. Darf G. auch seine eigene Aufzeichnung oder die DVD der Kollegin im Unterricht verwenden?

NEIN

Der Schullogo-Fall

Die Schule S hat selbst eine Schulhomepage gestaltet, auf der sie nun auch ein Schullogo anbringen will. Um hierbei einen professionellen Eindruck zu machen, beauftragt sie die Werbeagentur W mit der Erstellung eines Schullogos: Nach der Bezahlung der Rechnung erhält die Schule per E-Mail die Dateien mit dem Schullogo. Eine Nutzungsrechtevereinbarung wird nicht geschlossen.
Hat S wirksam Nutzungsrechte erworben?

Der Jahrbuch-Fall

Das Mustermann-Gymnasium M möchte die Zeichnung eines Schülers, welche das M abbildet, auf der Eingangsseite der Schulhomepage nutzen.

a) Die Zeichnung stammt aus dem Jahr 2000 Das M hatte sich im gleichen Jahr schriftlich ein "Nutzungsrecht" an der Zeichnung einräumen lassen, jedoch beschränkt auf die "Verwendung im Jahrbuch der Schule".
b) Wie a), jedoch stammen Zeichnung und Einwilligungserklärung aus dem Jahr 1960. Wie ist die Rechtslage?

JA

Der Computergrafik-Fall

Die Fachoberschule F lässt im Rahmen des Unterrichts die Schülerinnen und Schüler Inhalte für die Schulhomepage erstellen. Die 18jährige Schülerin Ann-Katrin entwirft in diesem Rahmen neue Computergrafiken. Nachdem ihre Grafiken auf der Schulhomepage eingesetzt werden, untersagt sie der Schule die weitere Nutzung. Muss die Schule F die Grafiken entfernen?

NEIN

Der Namensnennung-Fall

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 12 des Gymnasiums G erstellen im Deutschkurs gemeinsam eine Novelle. Jeder Schüler ist dabei für ein Kapitel zuständig.
Klassenlehrer K veröffentlicht die Novelle nach Fertigstellung auf der Schulehomepage; ohne aber bei den einzelnen Kapiteln den Autor beziehungsweise die Autorin zu nennen. Die Schülerinnen und Schüler waren dabei nach Rückfrage durch K mit einer Veröffentlichung der Novelle auf der Schulehomepage einverstanden; über das Thema "Namensnennung" wurde allerdings nicht gesprochen. Kurze Zeit nach Veröffentlichung der Novelle verlangt der 18jährige Schüler Boris, dass seinem Kapitel innerhalb der Novelle sein Name vorangestellt wird. Andernfalls untersage er die weitere Veröffentlichung seines Kapitels auf der Schulehomepage: Zu Recht?

NEIN

Der Minderiährigen-Fall

Mehrere Schülerinnen und Schüler der Klasse 7c der Hauptschule H fertigen Referate zu ihrem jeweiligen Lieblingsbuch an. Die 13- und 14jährigen Schülerinnen und Schüler sind damit einverstanden, dass ihre Klassenlehrerin K die Referate auf der Schulhomepage und in gedruckter Form veröffentlicht. Muss K zusätzlich die Zustimmung der Eltern der Schülerinnen und Schüler für die geplanten Veröffentlichungen einholen?

JA

Der Unterrichtsmaterial-Fal

Lehrerin L erstellt für den Unterricht in ihrer Klasse Lehr- und Lernmaterialien. Die Schule S möchte die Materialien auf ihre Schulhomepage stellen, um diese so auch Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften an anderen Schulen zugänglich zu machen.

NEIN

Der Webmaster-Fall

Lehrerin W engagiert sich an der Schule als Webmaster und betreut die Schulhomepage. Für die Schulhomepage erstellt sie dabei aufwändige Navigationsund Illustrationsgrafiken.
Darf die Schule die Grafiken ohne Einwilligung der W auch in Schulbroschüren und sonstigen Printpublikationen verwenden, wenn

a) W sämtliche Tätigkeiten in ihrer Freizeit durchführt?
b) W für ihre Tätigkeit als Webmaster eine bestimmte Anzahl von Stunden auf ihr Unterrichtspflichtkontingent angerechnet wird?

NEIN

Der 100-,fahr-Feier-Fall

Direktor D des städtischen G-Gymnasiums liest in der Lokalzeitung einen illustrierten Bericht über die 100-Jahr-Feier seiner Schule. Darf er den Zeitungsartikel von seiner Sekretärin S fotokopieren lassen und im Lehrerzimmer in Umlauf geben, damit sich das Lehrerkollegium über die Berichterstattung informieren kann?

NEIN

Die Fotos der „Molecule Men“ in Berlin

Während einer Klassenfahrt nach Berlin hat eine Schülerin Fotos der „Molecule Men" 30 m hoher Figuren des amerikanischen Künstlers Jonathan Borofsky im Wasser der Spree, die 1999 fertiggestellt wurden - gemacht. Diese Fotos möchte sie zur Illustration ihres Reiseberichtes, der im Internet veröffentlicht werden soll, verwenden. Muss sie den amerikanischen Künstler um Erlaubnis fragen?

NEIN


4. Verwandte Themen history menue scroll up
Wenn das Thema schon selbst ein Zentrale der Informatik ist (in der Anfangszeit der Informatik wurde ihr Stammpersonal aus den Mathematikern gekürt), dann muss die Liste der Verwandtschaften all umfassend sein.

Local Area Network - kurz: LAN

Secuirty-Syteme in Netzwerken

Server-Management

Netzwerkdienste

Netzwerk-Management

OSI Referenz-Layer

 

Netzwerk-Management

Netzwer-Topologie

Terminalserver



zur Hauptseite
© Samuel-von-Pufendorf-Gymnasium Flöha © Frank Rost am 29. Oktober 2009

... dieser Text wurde nach den Regeln irgendeiner Rechtschreibreform verfasst - ich hab' irgendwann einmal beschlossen, an diesem Zirkus nicht mehr teilzunehmen ;-)

„Dieses Land braucht eine Steuerreform, dieses Land braucht eine Rentenreform - wir schreiben Schiffahrt mit drei „f“!“

Diddi Hallervorden, dt. Komiker und Kabarettist

Diese Seite wurde ohne Zusatz irgendwelcher Konversationsstoffe erstellt ;-)